Irreführende Vorsorge ...

In der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 10. Juni 2011 (erst jetzt entdeckt) findet sich nach der Überschrift „Nutzlose Rasterfahndung“ folgende Unterzeile:

„Wer sein Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringt, bekommt Besuch vom Jugendamt.“

Sprache ist, wie schon erwähnt, nicht logisch, doch hier geht es um mehr: Viele Menschen denken nämlich, man könne durch Arztbesuche und Untersuchungen dem Ausbruch einer Krankheit vorbeugen. Doch Krebsvorsorge (um das bekannteste Beispiel zu nehmen)  findet nicht in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus statt, anders als die Krebsnachsorge. Allenfalls kann man sich vorsorglich so verhalten, dass Krankheiten weniger wahrscheinlich eintreten.

Doch Vorsorge-Untersuchungen, wie im ZEIT-Artikel behauptet, gibt es nicht. Höchstens kann man einem unnötig frühen Tod vorbeugen, indem man an so genannten Früherkennungs-Untersuchungen teilnimmt. Und später im ZEIT-Artikel heißt es dann auch korrekt: „Bei der Früherkennung (U1 bis U12) prüft der Arzt, ob sich das Kleinkind altersgemäß entwickelt.“